Welche Staatsbürgerschaft besitzen Sie?
bestätige hiermit, dass
Es sind sämtliche Arbeitgebernachweise (Kopien der Arbeitsverträge) beizulegen, die die geforderten Stunden Berufspraxis (3 500 Stunden oder 5000 Stunden, vergleiche dazu die Prüfungsordnung: Punkt 3.3) belegen!
Gemäss Art. 3.2 der Prüfungsordnung (PO) sind Kopien der für die Zulassung geforderten Arbeitszeugnisse und aller für die Berechnung der Berufspraxis relevanten Arbeitsverträge beizulegen. Die nötigen Stunden Berufspraxis für die Zulassung finden Sie in Art. 3.3 der PO.
Wenn Sie keine Arbeitsverträge vorweisen können, müssen Mietverträge und AHV-Abrechnungen eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnungen der notwendigen Stunden gemäss folgendem Dokument erfolgt: Nachweis Berufspraxis sowie weitere Informationen für die Anmeldung Zusatzreglement zur Prüfungsordnung Punkt 3.3 Zulassung 17 » PDF-Dokument
Folgende Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Zudem müssen folgende zwei Modulabschlüsse je Fachrichtung nach Wahl vorliegen:
Zusätzlich muss für beide Fachrichtungen ein Modulabschluss der drei folgenden Wahlmodule vorliegen: